Elternvertretung

Zu den Aufgaben der Elternvertretungen gehört es, im Rahmen ihres Wirkungskreises

  • das Vertrauen zwischen Schule und Elternhaus zu festigen,
  • das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen,
  • der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben,
  • Wünsche und Anregungen der Eltern zur Verbesserung der Schulverhältnisse zu fördern und den zuständigen Stellen in Schule und Schulverwaltung zu unterbreiten,
  • das Verständnis der Öffentlichkeit für Erziehung und Unterricht in der Schule zu stärken (Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz)

Weitere Informationen zur Elternarbeit finden Sie hier.