Elternvertretung
Zu den Aufgaben der Elternvertretungen gehört es, im Rahmen ihres Wirkungskreises
- das Vertrauen zwischen Schule und Elternhaus zu festigen,
- das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen,
- der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben,
- Wünsche und Anregungen der Eltern zur Verbesserung der Schulverhältnisse zu fördern und den zuständigen Stellen in Schule und Schulverwaltung zu unterbreiten,
- das Verständnis der Öffentlichkeit für Erziehung und Unterricht in der Schule zu stärken (Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz)
Weitere Informationen zur Elternarbeit finden Sie hier.